regeln im umgang mit anfragen der krankenkassen

1. ignorieren
2. ignorieren
3. auf schweigepflicht verweisen
4. auf medizinischen dienst verweisen
5. auf offizielles formular verweisen
6. im zweifelsfall: ignorieren

hintergrund: anfragen von irgendwelchen sachbearbeitern der gesetzlichen krankenkassen zu patienten, deren diagnosen oder therapien sind grundsätzlich mal nicht legitim, da durch die schweigepflicht des arztes geschützt. wir sind nicht auskunftspflichtig – ausnahme: einem anderen arzt, meist prüfarzt, gegenüber – eben dem medizinischen dienst. und trotzdem gibt es allwöchentlich, ok allzweiwöchentlich, eine anfrage einer gkv, „im interesse ihres patienten“, doch kurz ein paar fragen zur verordnung zu beantworten.

besonders schlimm: je chronisch kranker der patient, desto mehr anfragen. gehts um irgendwelche sinnlosigkeiten wie elektrische vernebelungsmaschinen zur verflüssigung der kinderzimmerraumluft (= pariboy), kommt stets die aussage der sachbearbeiterin „ja, wenn das ihr arzt aufschreibt … natürlich übernehmen wir die kosten“ (= ganz klar positionsverbesserung in konkurrenz zu anderen krankenkassen).
familien, die durch die chronische erkrankung ihres kindes sowieso schon genug um die ohren haben, müssen sich dann auch noch mit den unleidigen anfragen der kasse auseinandersetzen. neueste masche: anfrage nicht mehr an den behandelnden arzt, sondern direkt an die eltern, „die entlassbriefe und behandlungsmaßnahmen der spezialambulanz vorzulegen“. damit umgeht man elegant die schweigepflicht des arztes.

12 Antworten auf „regeln im umgang mit anfragen der krankenkassen“

  1. Ich habe selbst mal den PariBoy ausprobiert (da er mir mal in der Apotheke empfohlen worden war, habe oft trockenen Reizhusten bei Erkältungen) und hatte das Gefühl, er trockne eher aus (mit NaCl), danach hat es richtig im Hals gekratzt. Mir hilft ein Topf mit heißem Wasser und optional Kamillentee(-beuteln) immer noch am besten. 😛
    Unserem 10 Monate alten Sohn hat das Knatterding allerdings Spaß gemacht, für Medis war es nicht schlimm genug und heißes Wasser war mir zu gefährlich. Hat mich aber insgesamt bislang nicht überzeugt, von den Beschreibungen her hätte ich etwas Wirksames erwartet.

  2. Aus privaten Gründen schreib ich mit einem andern Namen.

    Ich musste vor 2 Jahren einen OP-Bericht an meine PVK senden, sonst hätten sie die OP nicht gezahlt. Alles haben sie sowieso nicht gezahlt, aber ohne Bericht hätten sie gar nichts gezahlt.

    Bin jetzt etwas verwirrt.

    1. der medizinische dienst ist ein dienst der gesetzlichen krankenkassen. in der pkv siehts anders aus, da hast du als patient einen vertrag mit dem leistungserbringer (also dem krankenhaus), musst deinen rechnung diesem bezahlen und bekommst dann die kosten durch die pkv erstattet. daher ist es in deinem interesse, dass die pkv erfährt, dass du tatsächlich operiert wurdest.

  3. Lieber Kinderdok, Du kannst den Vernebler nicht empfehlen? Warum denn nicht? Ich frage aus Interesse, nicht weil ich hier aufmischen möchte. Dachte immer, das sei eine sanfte & effektive Sache …

    1. kochsalzvernebler sind imho kindermedizin aus den neunzigern oder früher. jeder haushalt musste einen haben. man weiss inzwischen, dass
      a) reine physiologische kochsalzinhalationen sehr wenig benefit in der heilung bringen und
      b) zum applizieren von medikamenten (broncholyse) trockeninhalationen weitaus besser sind.
      kleinste säuglinge kann man noch damit inhalieren lassen, für alle anderen macht es wenig entscheidenden sinn.
      aber die meinungen gehen auseinander: die einen empfehlen hypertone lösungen – wenn überhaupt – ,
      die anderen lehnen es ganz ab oder warnen sogar vor einer bronchokonstriktion.

  4. Hm, wir haben ein behindertes Kind und haben im letzten Monat alleine nach einer OP Hilfsmittel im Wert von 16.000 € über den Daumen gepeilt genehmigt bekommen und die Genehmigúngen dauerten jeweils nur wenige Tage.

    Mir ist es wesentlich lieber, ich beantworte die Fragen des MDK oder der KK, denn im Gegensatz zum Arzt habe ich zusätzlich zu der medizinischen Halbausbildung, die man als Mutter eines behinderten Kindes mitmacht auch noch die juristischen Kenntnisse, was die Grundlagen für die jeweiligen Bewilligungen sind.

    Es kommt dabei auf die Eltern an und die Ärzte.

    Schöne Grüße

  5. Ja das kenne ich auch! Und hatte auch schon mal eine Sachbeabeiterin (am Telefon!!!) die mir (ungefragt!!) sagte:“ Das was Sie haben, hatte ich auch..haben Sie denn einen guten behandelnden Arzt gefunden? Also ich…..yada yaddda yadda….“

    Ich saß ziemlich sprachlos vor meinem Telefon.

  6. Wie ist das denn dann? Also, wenn die Krankenkasse die Anfrage an die Eltern direkt sendet?
    Kann man sich denn als Privatperson auch weigern?
    Ich hätte vermutlich nichtsahnend einfach Kopie der Unterlagen an die Krankenkasse gegeben…

    LG KaTe

  7. Oh ja! Spaßig ist auch, wenn man dieses Inhalationsgerät im Notdienst (in der Apotheke) abgibt und die Krankenkasse aber im nachhinein die Genehmigung zur Abgabe nicht erteilt, da der Patient es von der Kasse hätte bekommen können oder diverse andere Verträge vorliegen…

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