Kinderärzte missbilligen Beschneidungsregelung

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zum Beschneidungsgesetz: „Gesetz missachtet Kindeswohl!“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist enttäuscht, dass eine Mehrheit im Deutschen Bundestag Jungen nicht ebenso wie selbstverständlich den Mädchen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einräumt und die Beschneidung der männlichen Vorhaut als harmlosen Eingriff ohne wesentliche Komplikationen einstuft, obwohl pädiatrische Verbände aus vielen Ländern der Welt in verschiedenen Dokumentationen erhebliche Komplikationen dargelegt haben. Das heute verabschiedete „Beschneidungsgesetz“ ist als Rückschritt in der Geschichte der Kinder- und Menschenrechte in Deutschland zu werten.

Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Die Mehrheit des Deutschen Bundestages hat heute das Recht jüdischer und muslimischer Jungen auf körperliche Unversehrtheit ausgehebelt. Das neue Gesetz ist faktisch ein Sondergesetz, das jüdische und muslimische Jungen vom Schutz vor medizinisch nicht indizierten Eingriffen ausschließt. Schlimmer noch: es überlässt sie in den ersten sechs Lebensmonaten sogar Personen ohne ärztliche Befähigung. Wir Kinder- und Jugendärzte sind enttäuscht über die Haltung unseres Parlaments, dem das Recht von Jungen auf körperliche Unversehrtheit weniger gilt als Elternrecht und die Freiheit der Religionen, Jungen nur dann als vollwertige Gemeindemitglieder zu akzeptieren, wenn sie einen nicht gerade unwichtigen Teil ihres Penis geopfert haben.


Wir appellieren an alle Ärztinnen und Ärzte, sich nicht aktiv an medizinisch unnötigen Beschneidungen zu beteiligen. Zum anderen werden wir auch in Zukunft nicht nachlassen, uns zusammen mit fortschrittlichen Juden und Muslimen für symbolische unblutige Beschneidungen als Aufnahmeritual in die Religionsgemeinschaften einzusetzen. Zahlreiche jüdische und muslimische Eltern unterstützen uns schon heute dabei und sind uns dankbar, dass wir ihnen eine Stimme geben und uns für sie und ihre Kinder einsetzen.“

Die Kinder- und Jugendärzte tagen II

Ohje, leider war ich etwas schlampig, was die Berichte aus dem schönen Bad Orb angingen, aber viel habe ich von dem hübschen Städtchen auch nicht gesehen. Heute mittag bekam ich die Gelegenheit, die City zu erkunden, und immerhin: Im Vergleich zu den Jahren zuvor hatten tatsächlich ein paar Geschäfte über die Mittagszeit geöffnet. Trotzdem ist der schöne Spielzeugladen Pleite (habe ich hier überhaupt schon mal ein Kind gesehen?) und ein Souvenirladen (pro Strasse) hat zusätzlich geöffnet.
Dafür gibt es die Original Ergerländer demnächst zu sehen, genauso wie das nette Theaterstück “Bunga Bunga” oder den alljährlichen Gradierwerk-Flohmarkt. Ich freue mich schon. Leider bin ich dann nicht mehr da.

Der Kongreß selbst war sehr informativ, der Austausch mit den Kollegen hat funktioniert und die take-home-messages war derer viele:
- Rauchen in der Schwangerschaft begünstigt das Dicksein des Kindes
- Wenn Eltern sagen, sie inhalieren regelmäßig mit Cortison, so flunkern sie in zwei Drittel der Fälle
- Einnässen kann ein Symptom von ADS sein (das wusste ich schon vorher)
- Verzögerte Sprachentwicklung ist kein! Risikofaktor für spätere Legasthenie oder Rechtschreibproblematiken (ein Zaunpfahl an alle Logopäden und Erzieherinnen)
- Probiotika in der Behandlung von Durchfall (Hefe usw) verkürzen die Krankheitsdauer um 1 Tag, nicht jedoch die Infektiösität
- 25% der Jungen sind mit fünf Jahren nachts nicht trocken (wusste ich auch schon, aber das kann man nicht oft genug irgendwo erwähnen)
- Prosopagnosie ist das Unvermögen, definierte Gesichter zu erkennen (das befällt mich oft, wenn ich beim Einkaufen auf Patienteneltern treffe)
- es lohnt sich einen Vortrag über eine Erkrankung zu halten, von der nur vier Fälle auf der Welt bekannt sind
- Unterschätze den Schweden nicht vor dem vierten Tor.

Achja. Nun fährt mich mein Auto wieder durch den schönen Spessart gen Heimat. Das einzig untypische für Bad Orb war das feuchte Wetter. Ab Morgen soll´s hier wieder sonniger werden. Dann stehe ich aber wieder in meiner Praxis. Und strahle selbst mit neuem Wissen.

Die Kinder- und Jugendärzte tagen I

Wie jedes Jahr geniessen wir hier die letzten warmen Tage des Jahres, oder die Intermezzi aus gefärbten Blättern vor dem Winter. Der Kurgarten liegt da wie immer: Umsäumt von uralten Alleen, immer seltener belebt von alten Menschen und in letzten Jahr umkränzt von leerstehenden Pensionen.

Wir sind mal wieder in Bad Orb, und es gilt, sich fortzubilden, für die Eltern, die Kinder und für die eigene Sicherheit der täglichen Arbeit. Ein paar Sprenkel Berufspolitik, ein gutes Maß an Kollegenaustausch, eine frische Brise Salinenluft, was will der betagte Kinderdok noch mehr?

Nun denn – die Patienten daheim sind versorgt, Vertretung ist organisiert – mal sehen, was die Woche so bringt. Heute abend gehts erst einmal in die rot bestuhlte Konzerthalle zwecks feierlicher Eröffnung mit Präsident Hartmann und Gefolge.
Wer sich interessiert – und teilhaben will – vielleicht lesen auch Kollegen mit — hie und da gibts sicher auch was zu zwitschern (nicht mit C2H5OH, nein, das mit dem Vögelchen…), #badorb

Wir sind eben doch Halbgötter

Überall berichtet es gerade von den geplanten Protestveranstaltungen der niedergelassenen Ärzte zwecks Durchsetzung einer angemessenen Vergütung. Als unmittelbar Betroffener nimmt es mich mitunter wunder, mit wieviel Ethik und Pathos hier argumentiert wird – von beiden Seiten. Das Schlagwort der Neiddebatte kommt wieder auf und immer wieder auch das Verweisen auf die Selbstverwaltung der Ärzte, die einer Fehlverteilung innerhalb der Facharztgruppen Vorschub leiste.

In der Praxis gibt es nicht viel Zeit, um unsere Beweggründe darzulegen. Flyer werden nicht gelesen und meine Steuererklärung mit jedem einzelnen Patienten durchzugehen, raubt zuviel Zeit. Da bleibe ich bei zwei drei schlichten Zahlen:

Software/Hardware-Pflegevertrag meines EDV-Systems pro Monat: 134 Euro. (wohlgemerkt ohne etwaige Reparaturen, Hardware usw. – einfach nur, damit die Folgekosten etwas günstiger angeboten werden). Achja: Online-Support via Teamviewer übrigens 61 Euro pro Stunde.

Versorgung eines krankenkassenversicherten Kleinkindes für drei Monate = Quartalspauschale = ca. 36-38 Euro. (wohlgemerkt zusätzlich der Vorsorgeuntersuchungen, aber davon gibt es jenseits des Säuglingsalters nur noch eine pro Jahr). Achja: Und ab soundsoviel Patienten wird der Rest nicht bezahlt.

Ich finde das seltsam. Oder rechnet doch einmal, was die ärztliche Versorgung einer Katze oder eines Hundes “einbringt”. Mist, jetzt bin ich auch in der Neiddebatte.

Kommentare wie diese einer großen deutschen Tageszeitung schlagen dann unter die Gürtellinie: “[Warum dürfen Ärzte nicht streiken?] Weil Ärzte keine Lokführer sind und Ärztinnen keine Stewardessen. Sie befördern niemand von A nach B, sie entscheiden über Gesundheit und Lebensqualität, Leben und Tod.” (Stuttgarter Zeitung von heute.)
Wieso ist der Analogschluß von Ärzten zu Lokführern der gleiche wie von Ärztinnen zu Stewardessen?
Und: So weit sind wir Halbgötter noch nicht, dass wir die Entscheidung treffen über das Ende des Lebens. Zuviel der Ehre.

Aber vielleicht sollten wir das mal in die Waagschale der Tarifdiskussionen werfen?

berufsverband kinder- und jugendärzte zum gerichtsurteil rituelle beschneidungen

Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)  Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen – Kinder- und Jugendärzte fordern: Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt

” Bei der aktuellen Diskussion über die rituelle Beschneidung minderjähriger Jungen müssen das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erster Stelle stehen“, mahnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.). „Derzeit  nimmt die Debatte über die rituelle Beschneidung fundamentalistische Züge an, die Befürworter der Beschneidung bagatellisieren diese Form der Körperverletzung, bei der es auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen kommen kann. Und für die Politik scheint der Rechtsfrieden mehr zu zählen als das persönliche Trauma. Sie stellt mit dieser Haltung die körperliche Unversehrtheit von Kindern in Frage. „Dies zeigt erneut, wie notwendig eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist und wir in allen Parlamenten Kinderbeauftragte mit umfassenden Rechten benötigen, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigt wird“, so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.

„Uns ist bewusst, dass nach Art. 3 des Grundgesetzes „Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf“, so Hartmann. Darüber abersteht Art 2 des Grundgesetzes, wonach „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat“. Dies ist nach Auffassung des BVKJ gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.

Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.

nachlese II

noch eine kleine fotografische nachlese zu weimar, nachdem ich mein handyverbindungskabel wiedergefunden habe ;-)

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